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Finanzlexikon: wertermittlung

wertermittlung

Mit Wertermittlung bezeichnet man den Vorgang der Ermittlung eines verlässlichen Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes eines beliebigen Wirtschaftsgutes.

Unter Wert versteht man im Unterschied zum Preis, der das Ergebnis einer konkreten Tauschaktion zwischen zwei konkreten Marktteilnehmer ist, die aggregierte Preisvorstellung einer Gruppe von Marktteilnehmern. Daher kann man den Wert auch als objektivierten Preis verstehen. Zwischen Preis und Wert sind Abweichungen möglich und üblich: BGH-Urteil vom 25. Oktober 1967, AZ. VIII ZR 215/66: "Der Preis einer Sache muß ihrem Wert nicht entsprechen."

Bei der Wertermittlung versucht man nun -- in der Regel durch Anwendung standardisierter Verfahren -- eine möglichst objektive Aussage über den Wert einer Sache zu machen. Dabei sollen subjektive und besondere Einflüsse möglichst ausgeschaltet werden. Wertermittlungen werden daher von speziell ausgebildeten und ggf. zertifizierten Gutachtern durchgeführt.

Das Element der Schätzung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Ein Wert ist keine mathematisch genau ermittelbare Größe. So werden unterschiedliche Gutachter in der Regel zu verschiedenen Ergebnissen kommen. In der Rechtsprechung wird z.B. bei der Verkehrswertermittlung von Grundstücken von einer Bandbreite von +/- 20 % ausgegangen. Allgemein kann man jedoch von einer Genauigkeit von ca. +/- 10 % ausgehen.

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